Grundsätzlich gibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit vor. Nach gesetzlichen Tabellen werden die Anwaltskosten anhand des sog. Gegenstands- oder Streitwerts ermittelt. Hinzu kommen Gerichtskosten und Auslagen.
Wir sehen es als unsere Aufgabe, Ihnen im Vorfeld einer Auseinandersetzung stets die Kostenrisiken eines Rechtsstreits im Detail offenzulegen, damit Sie selbst eine Entscheidung treffen können.
Für Unternehmer und Selbständige bieten wir Honorarvereinbarungen zu einem festen Stundensatz an und rechnen hier im fairen 6-Minuten-Takt ab. Sie erhalten eine genaue Aufstellung der erbrachten Leistungen und behalten stets volle Transparenz und Kostenkontrolle.
Einfachere Rechtsauskünfte und Angelegenheiten die im Rahmen eines Beratungsgesprächs erledigt werden können, rechnen wir mit einer sog. Erstberatungsgebühr in Höhe von maximal € 190.-- netto ab.
Wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe für eine außergerichtliche Beratung oder Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Gerichtsverfahren zu beantragen. In diesem Fall werden die Kosten aus der Staatskasse verauslagt und je nach Ihren Einkommensverhältnissen in Raten beglichen oder ganz erlassen. Hierzu benötigen wir von Ihnen umfangreiche Unterlagen. Bei gewissen Erfolgsaussichten oder in Härtefällen übernehmen wir natürlich auch solche Mandate.